Wer zahlt den Schlüsseldienst in Bremen?

Von unseren Auftraggebern hören wir immer wieder die Frage, wer eigentlich für unsere Rechnung aufkommen muss. Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass der jeweilige Besteller auch die Rechnung bezahlen muss. Wenn Sie sich also direkt an uns wenden, dann müssen Sie auch erst einmal unsere Rechnung bezahlen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen zu dieser Regel. Sollte Ihr Vermieter zur Zahlung verpflichtet sein und uns beauftragen, dann rechnen wir natürlich direkt mit diesem ab.

Wann zahlt der Vermieter?

Grundsätzlich zahlt der Vermieter immer dann die Rechnung für einen Schlüsseldienst in Bremen, wenn Sie als Mieter unseren Einsatz nicht zu vertreten haben. Sollte der Schlüssel also im Schloss abbrechen oder das Schloss klemmen, dann muss Ihr Vermieter diesen Mangel abstellen. Wenn es den Umständen nach zumutbar ist, sollten Sie sich in solchen Fällen erst einmal direkt an den Vermieter wenden. Falls Sie Ihren Vermieter nicht erreichen können, beauftragen Sie einfach selbst einen Schlüsseldienst in Bremen. Das gilt übrigens auch dann, wenn Ihr Vermieter nicht in der Lage ist, den entsprechenden Mangel kurzfristig zu beseitigen.

Im Zweifelsfall können Sie die Rechnung erst einmal bezahlen und sich das Geld von Ihrem Vermieter zurückholen. Dafür ist es notwendig, dass Sie eine ordentliche Rechnung haben. Das ist bei uns selbstverständlich, doch leider ist das nicht bei allen Schlüsseldiensten in Bremen der Fall. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und beauftragen Sie uns.

Wann zahlt die Versicherung?

Wenn Sie den Schaden selbst vertreten müssen, dann ist der Vermieter nicht zur Zahlung verpflichtet. Sie müssen sich also selbst überlegen, wie Sie sich wieder Zutritt zu Ihrer Wohnung oder zu Ihrem Haus verschaffen können. Für gewöhnlich müssen Sie sich dann an einen Schlüsseldienst wenden. Falls Sie richtig versichert sind, bleiben Sie aber nicht auf den Kosten sitzen. Oft gibt es die Möglichkeit, den Einsatz eines Schlüsseldienstes über die Hausratsversicherung abzudecken. Dabei sollten Sie aber beachten, dass Sie dafür bei vielen Versicherungen einen zusätzlichen Baustein wählen müssen. Das kann sich aber lohnen, denn der Aufpreis für solche Leistungen ist überschaubar, wird Ihnen im Fall der Fälle aber einiges an Geld sparen.

Es gibt übrigens noch ein weiteres gängiges Szenario, in dem die Versicherung die Kosten für einen Schlüsseldienst trägt. Sollten Sie beispielsweise den Schlüssel eines Freundes verlieren oder die Tür schließen, obwohl sich kein Schlüssel außerhalb der Wohnung befindet, dann greift die Privathaftpflichtversicherung. Denn Sie haben dadurch einer dritten Person einen Schaden zugefügt, für den Sie haften müssen. Da eine Privathaftpflichtversicherung auch bei Fahrlässigkeit greift, brauchen Sie sich da gar keine Sorgen machen. Die Versicherung könnte die Übernahme der Rechnung für den Schlüsseldienst höchstens dann verweigern, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben. Doch uns ist noch kein Fall bekannt, in dem sich jemand absichtlich aus einer fremden Wohnung ausgesperrt hat, um der Versicherung zu schaden. Deshalb brauchen Sie sich da vermutlich keine Sorgen machen. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme durch eine Versicherung haben.

Tipp für die Steuererklärung

Unter Umständen können Sie die Kosten für den Schlüsseldienst sogar als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. So sparen Sie bares Geld, wenn Sie die Rechnung selbst begleichen müssen.